Erstinformation nach §15 VersVermV und §12 FinVermV

Anschrift und Kontaktmöglichkeiten:

Maximilian Runge-Segelhorst
Beethovenstr. 8
27798 Hude

Telefon: 0176 4674 3449
Email: max@wertwende.de
Website: www.runge-segelhorst.de

Rechtsform:

Einzelunternehmen

Tätigkeitsart:

Versicherungsmakler gemäß §34d Absatz 1 GewO
Finanzanlagenvermittler gemäß §34f Absatz 1 Satz 1 GewO

Zuständige Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde:

Oldenburgische Industrie- und Handelskammer
Moslestraße 6
26122 Oldenburg

Registernummern im Vermittlerregister:

für die Versicherungsvermittlung D-EY7L-A3EOP-43
für die Geldanlageberatung D-F-161-EKHN-55

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 030 20308-0
www.vermittlerregister.info

Vermögensschadenshaftpflicht:

Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung, die den gesetzlichen Mindestanforderungen gemäß §8 und §9 VersVermV i. V. m. §34d Abs. 2 Nr. 3 GewO entspricht.

Beratungsleistung:

Bei der Versicherungsvermittlung biete ich eine Beratung hinsichtlich der vermittelten Versicherungsprodukte an und unterstütze dich bei der Auswahl geeigneter Tarife. Die Beratung erfolgt in der Regel digital per Videokonferenz oder telefonisch, kann aber auch gerne vor Ort stattfinden.

Bei der Geldanlageberatung biete ich eine Beratung zu „Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen“ (§ 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO) an und ermögliche den Erwerb der entsprechenden Investmentfonds bzw. ETFs.

Vergütung im Versicherungsbereich:

Für die Vermittlung der Versicherungsprodukte erhalte ich eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist. Daneben erhalte ich bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten auch andere Zuwendungen. Ich vermittle Versicherungsprodukte von einer Vielzahl unterschiedlicher Versicherer. Die mit den einzelnen Versicherungsgesellschaften vereinbarten Vergütungen, Provisionen und Zuwendungen unterscheiden sich der Höhe nach.

Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber vereinbart werden. Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettotarifen wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettotarife sind Versicherungsprodukte, bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.

Vergütung bei der Finanzanlagenberatung:

Als Finanzanlagenvermittler verzichte ich freiwillig auf die Entgegennahme von Provisionszahlungen und werde ausschließlich in Form einer (volumenabhängigen) Honorarvereinbarung vergütet. Für die Beratung und/oder Vermittlung eines Geldanlageproduktes erhalte ich die Vergütung (das Honorar) ausschließlich und direkt von meinen Kund:innen. Ich erhalte weder eine Provision noch eine Servicepauschale vom Produktanbieter. Das jährlich fällig werdende Beratungshonorar kann von den Kund:innen separat bezahlt oder dem Anlagevermögen entnommen werden.

Emittenten und Anbieter für die Finanzanlagenberatung:

Die Erlaubnis umfasst die Beratung und Vermittlung von Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34f Abs. 1 S. 1 GewO).

Beteiligungen:

Es besteht keine Beteiligung von Versicherungsgesellschaften oder Mutterunternehmen von Versicherungsgesellschaften an meinem Unternehmen. Ich bin weder direkt noch indirekt mit mehr als zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens beteiligt.

Schlichtungsstellen für außergerichtliche Streitbeilegung:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin

Tel: 0800 36 96 000
Fax: 0800 36 99 000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de 
Internet: www.versicherungsombudsmann.de 

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin

Tel: 0800 25 50 444
Fax: 030 20 45 89 31
E-Mail: ombudsmann@pkv-ombudsmann.de 
Internet: www.pkv-ombudsmann.de 

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung

Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg
Tel: 040 69 65 08-90
Fax: 040 69 65 08-91
E-Mail: kontakt@schlichtung-finanzberatung.de 
Internet: www.schlichtung-finanzberatung.de 

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)

Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
Tel: 0228 41 08-0
Fax: 0228 41 08-1550
E-Mail: poststelle@bafin.de 
Internet: www.bafin.de (Stichwort: Ombudsleute)

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8, 77694 Kehl
Tel: 07851 795 79-40 
Fax: 07851 795 79-41
E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de 
www.verbraucher-schlichter.de 

Online-Streitbeilegung:

Die Europäische Kommission hat gemäß der Richtlinie 2013/11/EU eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Diese OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar:

https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Berufsrechtliche Regelungen:

Gewerbeordnung (GewO) – https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/ 

Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) – https://www.gesetze-im-internet.de/finvermv/ 

Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) – https://www.gesetze-im-internet.de/versvermv_2018/ 

Versicherungsvertragsgesetz (VVG) – https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/ 

Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) – https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/ 

Weitere Informationen:

Im Rahmen der Vermittlerrichtlinie obliegt es dir als Versicherungsnehmer:in, mich als Vermittler rechtzeitig darüber zu informieren, falls sich deine Lebensumstände ändern, z. B. durch Wechsel der Kontoverbindung, Heirat, Nachwuchs, Ortswechsel, einen beruflichen Auslandsaufenthalt, Scheidung, Selbstständigkeit usw. Nur dann bin ich in der Lage, die Verantwortung für die Richtigkeit und die Angemessenheit deiner Versicherungsverträge zu übernehmen.

Im Schadensfall informiere mich bitte umgehend, damit ich die Meldung rechtzeitig an den jeweiligen Versicherer weiterleiten kann. Bitte informiere mich auch, bevor du Reparaturaufträge erteilst bzw. eine Neuanschaffung vornimmst, sodass ich vorher beim Versicherer eine entsprechende Deckungszusage einholen kann.

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten:

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen. Im Folgenden ein paar Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken:

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie etwa Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.


Informationen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO):

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.

Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kannst du gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen. 

Um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken vorzunehmen, nutze ich u. a. zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden oder Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser Risiken spezialisiert haben. Grundsätzlich wird auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken eine möglichst breite Streuung (Diversifizierung) der Anlage in Finanzprodukte oder ggf. auch innerhalb eines Finanzproduktes empfohlen.

Informationen zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO):

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. Gegenwärtig kann eine Berücksichtigung aufgrund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO):

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann jedoch vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.

Vorvertragliche Informationen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in meinem Beratungsprozess (Art. 6 TVO):

Für die Beratung kapitalbildender Produkte schreibt die Transparenzverordnung (TVO) eine Entscheidung des Finanzberaters vor, ob dieser Nachhaltigkeitsrisiken in die Beratung mit einbezieht oder nicht. Dabei geht es insbesondere um eine Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen auf die Rendite. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich Nachhaltigkeitsrisiken tendenziell negativ auf die Rendite auswirken. Indem Nachhaltigkeitsrisiken bei der Produktauswahl berücksichtigt werden, kann ein solcher negativer Effekt reduziert oder gar vermieden werden.

Bei der Beratung zu Finanzprodukten verfolge ich einen eigenständigen Ansatz, der über die bisher erläuterten Nachhaltigkeitsrisiken hinausgeht und weitere Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei die Analyse der Stimmrechtsvertretung bei Aktien und Investmentfonds, über die Privatanleger:innen und institutionelle Investoren Einfluss auf die Geschäftspraktiken von Aktiengesellschaften nehmen können.

Bei der Produktauswahl wird geprüft, ob Anbieter diese stimmrechtsbezogenen Nachhaltigkeitsaspekte aus meiner Sicht als Finanzberater in angemessener Art und Weise berücksichtigen. Ich empfehle dabei vorrangig Finanzprodukte, die im Vergleich zu herkömmlichen Produkten mindestens stimmrechtsneutral sind und im besten Falle mit ihrer Stimmrechtsnutzung einen konstruktiven Beitrag zur ökologisch-sozialen Transformation unserer Gesellschaft leisten (die entsprechenden Ansätze werden gemeinhin als Voting, Impact Investing und Engagement bezeichnet). Sollte ein Finanzprodukt diesen ethischen Überlegungen nicht entsprechen, werde ich darauf hinweisen.

Stand der Information: Januar 2024

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