Mit diesem 2011 in Kraft getretenen Gesetz verpflichten sich Bund und Länder zu einem „ausgeglichenen“ Staatshaushalt, der möglichst ohne „Neuverschuldung“ (siehe Geldschöpfung) auskommt. Die daraus resultierende Sparpolitik der „Schwarzen Null“ hat zu einem Rückgang wichtiger staatlicher Ausgaben geführt und die systematische Unterfinanzierung deutscher Gemeinden massiv verschärft. Ein Passus für volkswirtschaftliche Notsituationen erlaubte während der Corona-Pandemie glücklicherweise ein Aussetzen der strengen Geldschöpfungsregeln, sodass der Staat umfangreiche Hilfspakete für Privathaushalte und Unternehmen beschließen konnte. Die aus der staatlichen Geldschöpfung resultierende Staatsverschuldung zeigt demgemäß nur an, wie viel Geld ein Staat bisher geschöpft und an die Bevölkerung ausgegeben hat; eine zwanghafte Rückführung des Staatsdefizits minimiert dementsprechend das Gesamtgeldvermögen der Bevölkerung und ist insgesamt sehr kritisch zu sehen.
MRS