Die Mitglieder der Bietergruppe Bundesemissionen stellen am Primärmarkt die direkten Transaktionspartner der Bundesregierung für den Verkauf von Staatsanleihen dar. Nur die rund 30 Mitglieder dieser Gruppe von ausgewählten Geschäftsbanken haben damit das Recht, neu emittierte Staatsanleihen zu erwerben und die Bundesregierung auf diese Weise mit bereits vorhandenem Geld der EZB zu versorgen. Da diese Transaktionen nur mit Zentralbankgeld durchgeführt werden können, macht es grundsätzlich keinen Unterschied, ob eine Staatsregierung sich indirekt über den Bankensektor oder direkt über die Notenbank finanziert („monetäre Staatsfinanzierung“). Der einzige Unterschied besteht darin, dass über den Umweg des Bankensektors ein Bonitätsrating von Staaten stattfindet, was unter Umständen dazu führen kann, dass demokratisch gewählte Regierungen kein neues Zentralbank mehr erhalten und zahlungsunfähig zu werden drohen (siehe Griechische Staatsschuldenkrise). Die insbesondere während der Finanz- und Bankenkrise von 2008 prominent gewordene Formulierung, dass Staaten sich über die Kapitalmärkte „Geld leihen“ würden, ist damit extrem irreführend, denn nicht die Teilnehmenden am Sekundärmarkt, sondern nur die Kreditinstitute der nationalen Bietergruppen entscheiden darüber, ob die Euro-Länder das von der Europäischen Zentralbank (siehe EZB) geschöpfte Zentralbankgeld erhalten oder nicht.

MRS