Das Eigenkapital besteht aus denjenigen Vermögenswerten, die rechtlich das Privateigentum einer Privatperson oder eines Unternehmens darstellen. Bei Kapitalgesellschaften kann das Eigenkapital in Form von GmbH-Anteilen oder Aktien auf relativ einfache Weise an andere Personen übertragen werden. Da Unternehmensanteile in diesem Sinne stellvertretend für das gesamte Produktivvermögen eines Unternehmens stehen, werden insbesondere Aktien häufig als „Produktivkapital“ bezeichnet. Der Erwerb einer Aktie über den Börsenhandel führt jedoch nicht dazu, dass dem entsprechenden Unternehmen Geld zufließt, sondern lediglich dem Aktienverkäufer. Nur über die Ausgabe neuer Aktien (siehe Kapitalerhöhung) erhalten Aktiengesellschaften frisches Geld, mit dem sie größere Investitionen oder Übernahmen tätigen können. Da es sich dabei um Eigenkapital handelt, muss die AG für dieses Geld zwar keine Zinsen zahlen, räumt den Neuaktionären aber im Gegenzug verschiedene Mitbestimmungsrechte ein (siehe Aktionärsdemokratie). Das Gegenteil von Eigenkapital ist Fremdkapital.

MRS