Eine Kapitalerhöhung bezeichnet die Einnahme neuer Investitionsmittel durch die Ausgabe neuer Aktien. Dabei werden potenziellen Investoren Anteilsrechte am Eigenkapital einer Aktiengesellschaft in Aussicht gestellt, wenn sie dem Unternehmen Geld für geschäftliche Zwecke überlassen. Die ursprünglich erworbenen Aktien können dann in der Regel später über eine Wertpapierbörse wieder veräußert werden. Die Kapitalerhöhung stellt damit den einzigen Zeitpunkt des Börsengeschäfts (siehe Börsenhandel) dar, bei dem einem Unternehmen tatsächlich Geld zufließt. Bei der Durchführung unterscheidet man zwischen der selbst organisierten Eigenemission und der von einem Bankenkonsortium übernommenen Fremdemission. International tätige Aktiengesellschaften greifen dabei häufiger auf die Fremdemission zurück, bei der das Bankenkonsortium das gesamte ausstehende Aktienvolumen aufkauft (siehe auch Primärmarkt) und auf eigene Rechnung über die Börse zum Weiterverkauf anbietet (siehe auch Sekundärmarkt). Auf diese Weise wird der Bankensektor zum Erstinvestor, der die Aktiengesellschaft mit frischem Geld versorgt und dadurch neues Buchgeld schöpft, wodurch sich die Geldmenge erhöht. Dieses neu geschöpfte Geld wird dabei immer weniger für realwirtschaftliche Investitionen genutzt, sondern immer häufiger für Übernahmen und Fusionen, was aufgrund der dadurch verursachten Verteuerung von Vermögenswerten (siehe asset price inflation) und Konzentration von Marktmacht kritisch zu sehen ist. Nicht die internationale Anlegergemeinschaft, sondern einige wenige Investmentbanken entscheiden also darüber, ob und wofür große internationale Konzerne Geld bekommen und wofür nicht.

MRS