Bei Zentralbankgeld handelt es sich um das von einer Zentralbank geschaffene Geld im Rahmen einer Kreditvergabe an die Regierung oder an den Bankensektor. Es taucht in Form von elektronischen Reserven oder physisch vorhandenem Bargeld auf. Zudem stellt es im eigentlichen Sinne das gesetzliche Zahlungsmittel dar, bei dem allgemeiner Annahmezwang besteht. Als sogenanntes Fiatgeld kann modernes Zentralbankgeld, ebenso wie Buchgeld, unbegrenzt und „auf Knopfdruck“ geschöpft werden. Da staatliche Ausgaben immer in Zentralbankgeld erfolgen, folgt daraus, dass Staaten mit eigener Zentralbank in ihrer eigenen Währung technisch gesehen niemals zahlungsunfähig werden können. Stattdessen sind es stets politische Regeln (wie etwa die Maastricht-Konvergenzkriterien oder die Schuldenbremse), die die Geldschöpfung von Regierungen beschränken. Gemäß Artikel 123 des Maastricht-Vertrages ist es den Regierungen der Eurozone verboten, direkt über die Europäische Zentralbank an Zentralbankgeld zu gelangen. Stattdessen erfolgt der Erwerb von Zentralbankgeld über den Umweg des privaten Bankensektors, in Deutschland über die Bietergruppe Bundesemissionen. Neben dem Erwerb von Staatsanleihen der Regierung benötigt der Bankensektor Zentralbankgeld für den Zahlungsverkehr, den Bezug von Bargeld und die Einhaltung von Mindestreservepflichten gegenüber der Zentralbank. Im Zuge der Niedrigzinspolitik nach der Finanz- und Bankenkrise von 2008 kam es zu einem Überangebot von Zentralbankgeld im sogenannten Interbankenmarkt, das sich zur Verwunderung der Mainstream-Ökonomik nicht in der Buchgeldmenge (siehe Buchgeld) niedergeschlagen hat. Aus der Sicht der pluralen Ökonomik hingegen ist diese Entwicklung plausibel, da Buchgeld durch die Kreditvergabe von Geschäftsbanken an den Privatsektor entsteht und der Privatsektor seit 2008 sehr viel weniger Kredite nachgefragt hat als zuvor.
MRS