Wie wir das deutsche Rentensystem auch ohne Aktienrente reparieren können

Das ausführliche Durchdenken verschiedener Sachverhalte ist ein ergebnisoffener Prozess, der manches Mal unerwartete Wendungen nimmt. „When the facts change, I change my mind“, lautet ein berühmtes Zitat, das die geistige Flexibilität ernsthafter wissenschaftlicher Forschung gut beschreibt [1]. Auch ich selbst musste in den letzten Jahren die Richtigkeit einiger Sachverhalte anerkennen, die dem Großteil der Bevölkerung immer noch nicht geläufig sind und manche meiner gesellschaftspolitischen Positionen verändert haben.

Einer dieser Aspekte, die ich für mich selbst neu ordnen musste, betrifft die Frage, wie die Probleme des gesetzlichen Rentensystems in Deutschland gelöst werden können. Noch vor zwei Jahren hielt ich eine Lösung für plausibel, die heute unter dem Namen der „Aktienrente“ vor allem mit der FDP in Verbindung gebracht wird: Nämlich die Ergänzung des bisherigen Umlageverfahrens durch einen kapitalgedeckten Baustein, bei dem ein Teil der Rentenbeiträge in einen staatlichen Aktienfonds fließt.

Als Honorarberater für Geldanlage und als Verfechter der Aktionärsdemokratie gehöre ich zu den letzten, die sagen, dass der Erwerb und das Halten von Aktien oder Aktien-ETFs etwas Fragwürdiges oder Unvernünftiges sei. Im Bereich des privaten Vermögensaufbaus gibt es Weniges, dass (unter den aktuellen Bedingungen unserer Gesellschaft) für die einzelne Person oder die eigene Familie sinnvoller wäre als das lebenslange Investment in diese Anlageklasse.

Von der Sinnhaftigkeit des langfristigen Sparens einer einzelnen Person lässt sich jedoch nicht automatisch darauf schließen, dass die Verallgemeinerung dieses Verhaltens auf die komplette Bevölkerung ebenso sinnvoll ist. Tatsächlich muss man, wenn man die Grundlagen moderner Geldsysteme verstanden hat, zu dem Schluss kommen, dass es überhaupt nicht notwendig ist, die Kalkulierbarkeit staatlicher (Renten-)Ausgaben teilweise durch die Unsicherheiten der Aktienmärkte zu ersetzen. Doch der Reihe nach.

Die Rentendebatte und ihre Vorannahmen

Seit mindestens 20 Jahren hören wir in der deutschsprachigen Medienlandschaft regelmäßig davon, dass der demografische Wandel eine zunehmende Belastung für die Finanzierbarkeit des gesetzlichen Rentensystems darstellen würde. Dabei wird als problematisch wahrgenommen, dass a) immer weniger Erwerbstätige die Rentenleistungen für immer mehr RentnerInnen finanzieren müssten und b) die fortwährend steigenden Rentenzuschüsse des Bundes die Staatsverschuldung in die Höhe treiben und die öffentliche Hand deshalb irgendwann finanziell handlungsunfähig machen würden.

Die üblichen neoliberalen und in den Medien sehr präsenten Antworten auf diese Problemlage lauten Erhöhung der Rentenbeiträge, die erneute Anhebung des Renteneintrittsalters (manche „Wirtschaftsexperten“ liebäugeln schon mit einer Rente ab 70), die weitere Absenkung der ausgezahlten Leistungen sowie eine stärkere Zuwanderung von ausländischen Fachkräften. Seit 2018 wird dann verstärkt und parteiübergreifend über die bereits erwähnte Ergänzung des Rentensystems durch einen staatlichen Aktienfonds nach skandinavischem Vorbild diskutiert, um den Bund langfristig zu entlasten (Beiträge dazu finden sich u. a. von der Bertelsmann Stiftung, dem ifo Institut, den Verbraucherzentralen, der Konrad-Adenauer-Stiftung sowie der Friedrich-Ebert-Stiftung).

So weit, so intuitiv einleuchtend, denn irgendwoher muss das Geld ja kommen, oder? Und genau hier fängt der Schlamassel an, denn dass das Geld „irgendwoher“, und zwar insbesondere oder ausschließlich von der arbeitenden Bevölkerung kommen muss, ist alles andere als ein selbstverständlicher Gedanke. Um das nachvollziehen zu können, muss man sich mit den unausgesprochenen Vorannahmen der angerissenen Lösungsvorschläge befassen:

Prämisse 1 – „Umlagefinanzierung des Rentensystems“: Alle Arbeitenden werfen einen Teil ihres Einkommens in einen Spartopf und alle nicht mehr Arbeitenden erhalten aus diesem Topf entsprechend ihrer Lebensleistung einen gerechten Anteil.

Prämisse 2 – „Staatsfinanzierung“: Der Staat hat aufgrund seiner Steuereinnahmen einen begrenzten Zugriff auf Geld und muss deshalb genau abwägen, wofür er wie viel Geld ausgibt und neue Verbindlichkeiten eingeht.

Prämisse 3 – „Demografischer Wandel“: Es ist eine Verschiebung in den Altersstrukturen der Gesellschaft zu erkennen, die langfristig einen negativen Einfluss auf unser Wirtschaftssystem hat.

Wenn all diese Behauptungen tatsächlich zutreffen, dann wären die zugrundeliegende Argumentation korrekt und die daraus geschlussfolgerten Lösungsvorschläge quasi unausweichlich. Glücklicherweise lässt sich die Plausibilität dieser Prämissen mithilfe einiger Fakten sehr stark in Zweifel ziehen, sodass noch Hoffnung auf andere Lösungsmöglichkeiten besteht, die weniger „alternativlos“ sind und demokratisch diskutiert werden können. Konfrontieren wir diese Thesen also mal mit unbequemen Wahrheiten, die die marktfundamentalistische Standard-VWL am liebsten ignorieren würde.

Einwand 1: Der Bund schießt seit jeher Geld zu

In der öffentlichen Debatte wird oftmals so getan, als ob sowohl die Rentenzuschüsse des Bundes an sich als auch die Tatsache ihrer regelmäßigen Erhöhung etwas vollkommen Ungewöhnliches und deshalb Erschreckendes seien. Ein Blick auf die entsprechenden Zahlen relativiert diese Sicht jedoch, denn bereits seit Gründung der Bundesrepublik im Jahre 1949 kommt das gesetzliche Rentensystem nicht ohne Bundeszuschuss aus:

Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland in den Jahren von 1950 bis 2020
Quelle: Statista (2022)

In einer wachsenden Volkswirtschaft mit einer durchschnittlichen jährlichen Inflationsrate von rund 2,6 Prozent seit 1956 ist es zudem vollkommen logisch, dass Geldbeträge in nominaler Hinsicht im Laufe der Jahre ansteigen, denn das Lohnniveau und die Lebenshaltungskosten erhöhen sich ja auch. Tatsächlich bedeutet Inflation nichts anderes als fortwährend steigende Löhne und Preise, und eine Inflationsrate in diesem Rahmen ist sogar wünschenswert, da sie anzeigt, in welchem Wirtschaftszweig noch zu wenig Angebot herrscht und sich eine unternehmerische Betätigung auszahlt (ein eindrückliches Beispiel dafür ist etwa die massive Nachfrage nach Gesichtsmasken zu Beginn der Coronapandemie, weshalb damals viele neue Betriebe in die Maskenproduktion eingestiegen sind).

Die klassische Vorstellung des Umlageverfahrens, wonach „die Beitragszahler […] die Bezüge der aktuellen Rentenbezieher finanzieren“, indem nur sie in den Spartopf einzahlen, ist also noch nie korrekt gewesen. Ohnehin ist die Spartopf-Metapher, wie Einwand 2 gleich zeigen wird, bei allen Ausgaben des Staates irreführend und fragwürdig – denn im Gegensatz zu uns Währungsnutzenden ist der Staat als Währungsherausgeber in der Lage, jederzeit neues Geld zu schöpfen.

Blickt man zudem nicht auf die absolute Höhe des Bundeszuschusses, sondern auf seinen prozentualen Anteil an den Gesamtausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung, so ergibt sich ein viel gleichförmigeres Bild:

Trotz der im Zeitverlauf nominal steigenden Zuschussbeträge gibt der Bund also relativ gesehen heutzutage nicht mehr für das Rentensystem aus als zu Anfang der 1960er Jahre. Und davon lassen wir uns allen Ernstes Angst einjagen? Angesichts dieser Fakten sollte man doch eigentlich eine ganz bescheidene Frage stellen dürfen: Wenn der Bund von Anfang an immer rund 20 bis 25 Prozent aller Gesamtausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung übernommen hat – warum sollte er dann nicht auch langfristig 100 Prozent übernehmen können?

Bei einer solch frevelhaften Frage blitzen bei den meisten Deutschen sofort und zuverlässig die diszipliniert eingeübten Denkmuster der neoklassischen Wirtschaftstheorie auf, bei deren Verbreitung die Medien in furchterregender Weise mitgeholfen haben. „So viel Geld hat der Staat doch gar nicht!“, lautet der für die allermeisten ganz und gar selbstverständliche Einwurf.

Zur Verwunderung vieler ist die ganz nüchterne Antwort auf diesen Einwand: Doch, der Staat hat definitiv ausreichend Geld dafür. Tatsächlich haben moderne Staaten mit eigener Währung sogar unbegrenzten Zugriff auf Geld, wenn sie sich durch dumme politische Regeln nicht selbst daran hindern.

Einwand 2: Staatsausgaben werden nicht durch Steuern finanziert, sondern schöpfen neues Geld

Um diesen Sachverhalt nachvollziehen zu können, muss man sich ein wenig mit der staatlichen Geldschöpfung in modernen zweistufigen Geldsystemen auskennen. Wesentlich für solche Geldsysteme ist das Vorhandensein zweier verschiedener Geldkreisläufe, nämlich einer für staatlich geschaffenes Zentralbankgeld und ein anderer für privat geschöpftes Buchgeld. Zentralbankgeld stellt im eigentlichen Sinne die gesetzliche Währung eines Landes dar und ist deshalb die einzige Geldform, mit der die Regierung ihre Ausgaben tätigen kann – ich beschränke mich daher im Folgenden auf den Zentralbankgeldkreislauf (die Buchgeldschöpfung habe ich an anderer Stelle ausführlicher dargestellt).

Zentralbankgeld existiert entweder in Form von Bargeld oder in Form von elektronischen Dateneinträgen in der EDV einer Zentralbank – im zweiten Fall bezeichnet man es auch als „Reserven“. Diese elektronischen Dateneinträge bei der Zentralbank bestimmen, wie viel Kontoguthaben der Regierung für ihre Ausgaben zur Verfügung steht. Da die Zentralbank ihr Datenbanksystem beliebig verändern kann, ist das ein erster Hinweis darauf, dass sie ihr eigenes Zentralbankgeld unbegrenzt erzeugen kann.

Für den Großteil unserer Bevölkerung ist es vollkommen selbstverständlich, dass sich moderne Staaten noch genau so über Steuereinnahmen finanzieren, wie es die Königreiche und Fürstentümer längst vergangener Zeiten tun mussten. Da Steuereinnahmen jedoch vorhandenes Geldvermögen innerhalb der Bevölkerung voraussetzen, blenden wir dieses Thema der Einfachheit halber zunächst aus und stellen uns die simple Frage: Wie gelangt neues, bisher nicht existierendes Zentralbankgeld auf das Konto der Regierung?

Das einfachste Verfahren dafür besteht in einem Kreditvertrag zwischen Regierung und Zentralbank: Die Regierung „verschuldet sich“ bei ihrer eigenen Zentralbank, hinterlegt Staatsanleihen als Kreditsicherheit und bekommt im Austausch dafür frisch geschöpfte Reserven gutgeschrieben. Ein prototypisches und transparentes Beispiel für diesen Prozess liefert Kanada, wo seit annähernd 90 Jahren staatliches Geld auf diese Weise geschöpft wird.

Geldschöpfung durch Kreditvertrag zwischen Zentralbank und Regierung

Allein an diesem simplen Schaubild sollte deutlich werden, dass die Höhe der staatlichen Verbindlichkeiten lediglich die Höhe des bisher staatlich geschöpften Geldes widerspiegelt – weiter nichts. Wenn das doch nur endlich die Bevölkerung, die Politik, der fachwissenschaftliche Diskurs und die Medien verstehen würden…

Was in Kanada seit Jahrzehnten problemlos praktiziert wird und historisch gesehen den Normalfall darstellt, wird als „monetäre Staatsfinanzierung“ bezeichnet und vor allem von VertreterInnen der neoklassischen Mainstream-Ökonomik kritisch gesehen. Aus diesem Grund hat man 1992 in den Vertrag von Maastricht eine Klausel eingefügt, die den EU-Mitgliedsstaaten die direkte Kreditaufnahme bei der Zentralbank verbietet.

Obwohl also ein Schuldverhältnis zwischen Regierung und EZB die einfachste Möglichkeit der staatlichen Geldschöpfung darstellt, werden die EU-Staaten gezwungen, über andere Wege an Zentralbankgeld zu gelangen. Zu diesem Zweck wurden nationale Bietergruppen einberufen, die aus ausgewählten Geschäftsbanken bestehen und die einzigen Akteure sind, die den jeweiligen Regierungen Staatsanleihen am Primärmarkt abkaufen dürfen.

In Deutschland handelt es sich dabei um die sogenannte Bietergruppe Bundesemissionen. Die Geschäftsbanken dieser Gruppe treten im oben dargestellten Geldschöpfungsprozess als Vermittler auf und reichen einen Teil der Reserven, für die sie sich bei der EZB verschuldet haben, an die Regierung weiter. Die im Gegenzug erworbenen Staatsanleihen können sie nun entweder behalten oder aber weiterverkaufen; verkauft der Bankensektor die Anleihen an die EZB (wie im Rahmen des langjährigen Anleihekaufprogramms geschehen, über das sich halb Deutschland massiv empört hat), erhält er neu geschaffenes Zentralbankgeld: 

Staatliche Geldschöpfung in der Europäischen Union

Auch am Ende dieses Verfahrens befindet sich auf dem Konto der Regierung Zentralbankgeld, das nun für staatliche Ausgaben verwendet werden kann. Im Zuge der Überweisung auf die Bankkonten des Privatsektors entsteht durch dieses staatliche Geld dann neues Buchgeld, wodurch sich schließlich die nachfragewirksame Geldmenge in den Händen der Bevölkerung effektiv erhöht. Es ist daher sehr plausibel, davon auszugehen, dass staatliche Ausgaben immer mit neu geschöpftem Geld erfolgen.

Die Feststellung, dass es modernen Staaten mit eigener Währung und Zentralbank möglich ist, prinzipiell jederzeit Geld schöpfen und ausgeben zu können, macht auch deutlich, dass Steuereinnahmen die Zahlungsfähigkeit von Staaten nicht erhöhen, sondern vollkommen irrelevant für die „Staatsfinanzierung“ sind. Steuern haben andere Funktionen, von denen die allgemeine Akzeptanz der Währung sicherlich die bedeutendste ist – die Erzielung von Einnahmen für den Staatshaushalt gehört jedoch nicht dazu.

Wir können also festhalten: Moderne Staaten sind in ihrer Fähigkeit, Ausgaben zu tätigen, sehr viel souveräner und unabhängiger, als die meisten von uns annehmen. Die vollständige Übernahme aller Rentenausgaben durch den Bund ist also durchaus realisierbar, sofern sich der politische Wille dazu findet. Dumm nur, dass wir in der Europäischen Union Geldschöpfungsregeln haben, deren Unsinnigkeit und Nachteilhaftigkeit für das demokratische Gemeinwesen die allermeisten nicht begreifen.

Einwand 3: Da die Produktivität stetig steigt, sind weniger Erwerbstätige kein Problem

Damit komme ich schließlich auf den demografischen Wandel zu sprechen. Angesichts der bisherigen Ausführungen sollte klar zu sehen sein, dass das „mit zwingender Notwendigkeit“ eintretende Horrorszenario eines massiv unterfinanzierten Rentensystems mitsamt den daraus zu ziehenden „alternativlosen“ neoliberalen Reformvorschlägen ins Leere läuft. Aber mit Angst und Manipulation lässt sich halt gut Politik machen – insbesondere im Interesse all derer, die von der Fortführung der letzten 40 Jahre profitieren würden.

Warum also noch den demografischen Wandel thematisieren? Weil er uns dabei hilft zu verstehen, worum es bei wirtschaftlichen Prozessen eigentlich geht. Unabhängig davon, dass Prognosen bezüglich gesellschaftlicher Entwicklungen über Jahrzehnte hinweg nur mit sehr großem Wohlwollen als wissenschaftlich wertvoll zu erachten sind (das unterscheidet nicht zuletzt auch die Wirtschaftswissenschaft von einer Naturwissenschaft wie der Klimatologie), können wir nämlich jetzt leichter einsehen, dass der Zweck gesellschaftlicher Umlageverfahren nicht in der Neuverteilung von Geld, sondern in der Neuverteilung von Gütern besteht.

Denn zumindest das stimmt tatsächlich: Die materielle Versorgung der (aus welchen Gründen auch immer) nicht oder nicht mehr arbeitenden Bevölkerung wird durch diejenigen Güter und Dienstleistungen sichergestellt, die der arbeitende Teil der Bevölkerung herstellt und anbietet. Jeder Mensch verbraucht eben allein aufgrund seiner Geburt natürliche Ressourcen wie Nahrung, Wohnraum, Energie und Medikamente – und diese Ressourcen müssen ihm als Ergebnis der volkswirtschaftlichen Produktionsprozesse von der übrigen Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden.

Einige Schlaumeier (zu den berüchtigtsten unter ihnen gehören Gerhard Schröder und Tony Blair) haben aus dieser Tatsache das Recht der Gesellschaft geschlussfolgert, vom Einzelnen eine aktive Mitwirkung bei der Beschaffung seiner eigenen materiellen Lebensgrundlage einfordern zu dürfen. Diese dreiste Forderung ist aus mindestens zwei Gründen hochproblematisch: Sie ignoriert erstens die in unserer Verfassung bedingungslos garantierte Menschenwürde, zu der unbestreitbar auch die Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern gehören muss; und sie führte zweitens ab den 2000er Jahren zu einer desaströsen Politik, die die nicht arbeitende und die nicht mehr arbeitende Bevölkerung massiv schlechter stellte und mit den Phrasen des „Förderns und Forderns“ und der „Eigenverantwortung“ gerechtfertigt wurde.

Dabei ist es hinsichtlich der materiellen Versorgung der gesamten Bevölkerung überhaupt kein Problem, wenn die Anzahl derer, die nicht (oder nicht mehr) arbeiten wollen oder können, in Zukunft ansteigt – denn unsere volkswirtschaftlichen Produktionsprozesse sind im Laufe der Zeit immer produktiver geworden. So verdeutlicht etwa die folgende Grafik, dass wir heute mit 75 Prozent des Arbeitsaufwandes von 1960 das Viereinhalbfache (!) der damaligen Gütermenge produzieren – das ist ein beeindruckender Produktivitätsfortschritt, durch den wir uns mehr Rentnerinnen und Rentner problemlos „leisten“ können:

Produktivitätsgetriebenes und arbeitsextensives Wachstum in Deutschland seit 1960
Quelle: Alfred Kleinknecht: Die vergessene Produktivitätskrise (Makroskop, 15. Juni 2022)

In der Rentendebatte geht es letztlich also immer um die Frage, ob die arbeitende Bevölkerung ausreichend Güter und Dienstleistungen bereitstellen kann, die den Bedarf der gesamten Volkswirtschaft decken – und nicht darum, „woher“ wir das Geld nehmen sollen, um eine wie auch immer geartete „Finanzierungslücke“ staatlicher Aufgaben zu schließen.

Und dafür sind wir definitiv nicht auf den Zuzug ausländischer Fachkräfte angewiesen, wodurch wir deren Herkunftsländer ebendieser Fachkräfte berauben würden. Modernes Geld mag zwar unbegrenzt geschöpft werden können – aber natürliche Ressourcen und menschliche Arbeitskraft gibt es nur begrenzt. Wenn wir etwa den Personalmangel im Bildungs– und Pflegesektor wirklich bekämpfen wollten – warum fragen wir nicht einfach die vielen unterbeschäftigten Personen in unserem Land, was sie eigentlich beruflich gerne machen möchten und garantieren ihnen dann eine entsprechende Stelle?

Insgesamt machen die hier dargestellten Sachverhalte die Einführung eines Staatsfonds sowie die weitere Aufweichung und Privatisierung des gesetzlichen Rentensystems überflüssig. Zudem führt staatlich gefördertes Sparen (wie es etwa im Zuge der Riester-Reform eingeführt wurde) dazu, dass durch den Konsumverzicht der Bevölkerung die gesamtwirtschaftliche Nachfrage abnimmt und die komplette Volkswirtschaft unterhalb ihrer Möglichkeiten bleibt, da der Unternehmenssektor viel weniger Umsatz generiert als bei einer voll ausgelasteten Nachfrage.

Es gibt also zahlreiche gute Gründe dafür, das deutsche Rentensystem hauptsächlich über den Bundeszuschuss „zu finanzieren“ und die bisherige komplizierte Berechnung der Rentenhöhe durch einfachere Verfahren zu ersetzen. Nicht zuletzt lassen sich dadurch auch die Sozialbeiträge reduzieren, die für die ärmere Hälfte der Bevölkerung eine sehr viel größere Belastung darstellen als die Einkommensteuer. Das deutsche Rentenproblem ist also lösbar und weit entfernt davon, alles nur noch schlimmer zu machen – man muss lediglich die neoliberalen Denkschranken verlassen und den politischen Willen für Veränderungen finden.

Humanistische Grüße und bis neulich
Max

[1] Dieses Zitat wird üblicherweise dem Ökonomen John Maynard Keynes (1883–1946) zugeschrieben, dessen Werk die Volkswirtschaftslehre in den 1930er Jahren reformiert hat und bis heute einen immensen Einfluss auf die moderne Wirtschaftstheorie ausübt. Tatsächlich gibt es keinen Hinweis darauf, dass dieser Satz jemals wortwörtlich von Keynes gesagt oder geschrieben worden ist. Es ist sehr viel wahrscheinlicher, dass diese Worte von Paul A. Samuelson (1915–2009) stammen und Keynes gedanklich zitieren. Samuelson ist einer der bedeutendsten neoklassischen Wirtschaftstheoretiker und hat mit seinem 1948 erschienenen Economics eines der einflussreichsten Einführungslehrbücher für die heute vorherrschende Standard-Ökonomik geschrieben. Es ist ein Treppenwitz der Geschichte, dass wir dieses Zitat ausgerechnet jemandem verdanken, der maßgeblich zur Popularisierung einer geistig verengten Wissenschaftsdisziplin beigetragen hat, die sich von empirischen Fakten kaum beeindrucken lässt.